Parallele Weiterbildung zum Psychoanalytiker und zum Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder Psychosomatik und Psychotherapie

Prinzipiell ist für die fachärztliche Weiterbildung der weiterbildungsberechtigte Chefarzt/-ärztin der Weiterbildungsstelle verantwortlich. Für die psychoanalytische Ausbildung hingegen zeichnet das psychoanalytische Institut verantwortlich. Allerdings gibt es große Überschneidungen innerhalb der Anforderungen bezüglich Theorie, Praxis und Selbsterfahrung beider Weiterbildungen. Die Herausforderung, sowohl die fachärztliche als auch die psychoanalytische Weiterbildung gleichzeitig zu absolvieren, kann somit sehr effizient sein. Die Dauer der Weiterbildung beträgt mindestens 5 Jahre.

Weiterbildung zum Psychoanalytiker für Fachärzte/Fachärztinnen

Fachärzte/Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die über eine tiefenpsychologische Grundorientierung und Ausbildung verfügen, können in einem verkürzten Ausbildungsgang - zwischen 3 und 5 Jahren Dauer -Psychoanalytiker/innen werden. Entsprechend den individuellen Voraussetzungen und angestrebten Zielen erfordert die Weiterbildung dann eine unterschiedliche Zahl an Theorie-, Selbsterfahrungs- und Praxis-Stunden. Diese sind dann vor Beginn der Weiterbildung individuell abzustimmen.

Ziele

Ärztinnen und Ärzte können in ihrer psychoanalytischen Ausbildung unterschiedliche Ziele anstreben, wodurch sich unterschiedliche Anforderungen an Selbsterfahrungs- und Praxis-Stunden ergeben.
- Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ gemäß der ärztlichen Weiterbildungsordnung
- Mitgliedschaft in der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie)
- Mitgliedschaft in der DPG (Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft)
- Mitgliedschaft in der IPV (Internationale Psychoanalytische Vereinigung)
 

Ausbildungsordnung am Institut für Psychoanalyse der DPG Stuttgart

Unsere Ausbildungsordnung finden Sie hier.