FAQ (Häufig gestellte Fragen):
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, wenn ich Psychoanalytiker(in) werden will?
Die Ausbildung zum Psychoanalytiker setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie (Diplom oder Master) mit Schwerpunkt Klinische Psychologie oder der Humanmedizin voraus. Eine längere Berufserfahrung vor Aufnahme der Ausbildung ist vorteilhaft, aber nicht unbedingt notwendig.
Bietet das IPS auch eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten an?
Ja, und zwar eine 3-jährige Ausbildung mit Fachkunde tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und eine 5-jährige Ausbildung mit der kombinierten Fachkunde tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Die Ausbildungen werden mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Das IPS ist als Ausbildungsstätte vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt.
Bietet das IPS auch eine Weiterbildung zum Facharzt Psychosomatische Medizin an?
Die Facharztweiterbildung erfolgt durch die hierfür ermächtigten Chefärzte. Teile der psychoanalytischen Weiterbildung (Theorie und Behandlungspraxis unter Supervision) können aber in Abstimmung mit dem Ausbildungsleiter für die Facharztweiterbildung anerkannt werden.
Was kostet die Ausbildung am IPS?
Die Kosten der Ausbildung setzten sich aus den Semestergebühren, den Kosten für die Selbsterfahrung und die Supervisionen von Erstinterviews und eigenen Behandlungen zusammen und verteilen sich auf die ganze Ausbildungszeit.
Wie kann ich die Ausbildung finanzieren?
Da die Ausbildung berufsbegleitend erfolgt, ist zur Finanzierung der Ausbildung allenfalls in den ersten Semestern ein zusätzliches Darlehen notwendig. Während der Behandlungsphase werden die Ausgaben durch die Einnahmen abgedeckt, außerdem amortisieren sich die Investitionen in den ersten Semestern.
Kann ich eine Studienförderung beantragen?
Ja, die Stiftung der DPG bietet Studierenden an DPG-Instituten eine Ausbildungsförderung in Gestalt eines zinslosen, nach der Ausbildung rückzahlbaren Darlehens über maximal 24 T€.
Wie werde ich zum Studium zugelassen?
Die Zulassung erfolgt nach drei Interviews, in denen die persönliche Eignung geklärt wird.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Fachkunde tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dauert mindestens 3 Jahre.
Die Ausbildung zum Psychoanalytiker erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens fünf Jahre. Sie erfolgt neben einer Tätigkeit als Diplom-Psychologe oder als Psychologischer Psychotherapeut mit Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, bzw. während oder nach der Weiterbildung zum FA für Psychiatrie und Psychotherapie, FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder zum FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
In welchen Schritten erfolgt die Ausbildung?
In einem ersten Abschnitt werden die theoretischen Grundlagen der Psychoanalyse vermittelt und analytische Erstinterviews unter Supervision erhoben. Nach der Zwischenprüfung folgt im zweiten Abschnitt der Ausbildung die selbständige Patientenbehandlung unter Supervision. Patienten werden von der Institutsambulanz und den Supervisoren vermittelt.
Wer anerkennt die Ausbildung am IPS?
Die Ausbildung zum Psychoanalytiker am IPS wird von der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG), der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV), der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapie, Psychosomatik, Psychoanalyse und Tiefenpsychologie (DGPT) anerkannt und ermöglicht unter Berücksichtigung der Aufnahmebedingungen auch die Mitgliedschaft in DPG, IPV und DGPT.
Kann ich nach Abschluss der Ausbildung als PsychoanalytikerIn arbeiten?
Nicht approbierte Psychologen können sich zur staatlichen Abschlussprüfung melden, wenn sie die curricularen Voraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes PsychThG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung PsychThG-APrV erfüllt haben.
Hilft das IPS bei der Niederlassung als Psychoanalytiker?
Die Niederlassung als Vertragspsychotherapeut/Vertragsarzt wird durch den örtlichen Zulassungsausschuss geregelt.